openEHR und HL7® FHIR® in Europa — Evidenz, Architektur und Beschaffungsfolgen

Wegweiser durch den Dokumentensatz

Release 1.51.1 · 22. August 2026 · Dr. Kai U. Heitmann

Sechs Dokumente zu einer architektonischen Beschaffungsfrage, mit der Evidenz, der technischen Analyse und den offenen Fragen mitveröffentlicht.

Worum es geht

Klinische Software muss mit Patientendaten unter anderem zweierlei tun. Beides hängt zusammen, sollte aber nicht verwechselt werden.

Daten aufbewahrenDaten weitergeben
Das Modell, in dem eine Organisation klinische Information über die Zeit hält – speichern.Die standardisierte Darstellung, in der ein System Information einem anderen verfügbar macht – austauschen.

Für den in diesem Assessment betrachteten europäischen Datenaustausch zielen die laufenden Umsetzungsarbeiten zum europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS), die grenzüberschreitenden Spezifikationen und die deutschen Vorgaben auf HL7 FHIR ab. Für sie ist damit die Austauschrichtung festgelegt. Das Modell, in dem jede Organisation ihren klinischen Datenbestand hält, ist damit nicht vorgeschrieben.

Die Speicherentscheidung bleibt deshalb offen. Der maßgebliche Datenbestand kann in einem proprietären Modell, in FHIR, in openEHR oder in einer Architektur geführt werden, die diese Modelle verbindet. Jede zusätzliche kontrollierte Darstellung erzeugt Pflichten zu Transformation, Validierung, Versionsführung und Pflege. Ein späterer Wechsel des maßgeblichen Modells ist eine Migration und keine Frage der Konfiguration.

Dieser Wegweiser erläutert den betrachteten Sachstand, benennt die Grenzen der Argumentation und zeigt, welches Dokument wofür zu lesen ist.

Geltungsbereich

Die Empfehlung gilt für eine bestimmte Situation: wirklich neue europäische Infrastruktur für klinische Daten, bei der das maßgebliche Speichermodell noch nicht festgelegt ist und standardbasierter Austausch getragen werden muss. Neu heißt, dass die Architekturentscheidung offen ist. Es heißt nicht, dass die Organisation neu wäre oder dass noch keine Systeme liefen.

Für bestehende Landschaften, Migrationsvorhaben, Plattformen für die Sekundärnutzung und Organisationen mit eingeführter openEHR-Kompetenz folgt dieselbe Empfehlung nicht ohne Weiteres. Dort können vorhandene Modelle, Kompetenzen, Schnittstellen und Migrationsrisiken den Vorteil einer einfacheren Zielarchitektur aufwiegen.

Interoperabilität ist mehr als Austausch und Speicherung

Daten in einem Standardformat auszutauschen oder in einem solchen zu speichern, ist nur ein Teil von Interoperabilität. Dazu gehören ebenso die erhaltene klinische Bedeutung, Modelle, die eng genug gefasst sind, um prüfbar zu sein, geregelte Terminologie, validierte Transformationen, geprüfte Konformität, benannte organisatorische Verantwortung und die Einbindung der Information in Prozesse, die sie sicher verwenden können.

Der Ländervergleich der OECD von 2026 stützt diese weitere Rahmung unabhängig. Er unterscheidet technische, semantische, rechtliche, regulatorische und organisatorische Dimensionen und benennt Governance, Vertrauen, Verbreitung, Personalkompetenz und Datenqualität als Bedingungen wirksamer Interoperabilität. Dieses Set untersucht den Teil dieses größeren Feldes, auf den Datenarchitektur und Standardgovernance erheblich wirken. Dokument 4, Anhang E-10 hält fest, wo die OECD-Analyse diese Abgrenzung stützt und wo ihre standardbezogenen Aussagen Vorsicht verlangen.

Dieses Set untersucht die Bedingungen, auf die Architektur und Governance klinischer Daten erheblich wirken:

  • welches Modell den maßgeblichen klinischen Inhalt hält,
  • welche getrennt kontrollierten Modellgrenzen dieser Inhalt überschreiten muss,
  • wie Profile, Archetypen, Templates und Terminologiebindungen die Bedeutung erfassen,
  • wie Transformationen und Konformität validiert werden,
  • wie Artefakte, Versionen, Verantwortlichkeiten und Exportwege über die Lebensdauer der Daten geführt werden.

Nicht bewertet werden die Integration klinischer Abläufe, die Benutzbarkeit, die organisatorische Reife und die Versorgungsergebnisse. Diese hängen von Anwendungen, Konfiguration und beruflicher Praxis ebenso ab wie von Standards. Die Schlussfolgerungen betreffen deshalb den Beitrag von Datenarchitektur und Standardgovernance zur Interoperabilität und nicht die Interoperabilität eines Gesundheitssystems insgesamt.

Die Frage, genau gestellt

Welches Modell soll für eine neue Infrastruktur, die FHIR-Austausch verwenden muss, genutzt werden, um den maßgeblichen klinischen Datenbestand zu halten, und welche zusätzlichen Darstellungen sind durch einen nachgewiesenen Bedarf und Nutzen gerechtfertigt?

Meist wird das als Wettstreit zwischen openEHR und FHIR gestellt. Diese Rahmung verdeckt die operative Wahl. Beide sind offene Spezifikationen, sie unterscheiden sich aber in Modellierungsansatz, Governance, regulatorischer Rolle, belegtem Einsatz und Produktunterstützung. Weder die Konformität mit einer Spezifikation noch semantische Reichhaltigkeit allein stellt Interoperabilität her.

Das Assessment vergleicht deshalb fünf architektonische Idealtypen, statt zwei Standards abstrakt zu bewerten. Es spricht eine begrenzte Empfehlung aus, benennt die Evidenz, die sie trägt, und sagt, was die verfügbare Evidenz nicht belegen kann. Es empfiehlt keinen Anbieter und unterstellt nicht, dieselbe Architektur sei überall vorzuziehen.

Die sechs Dokumente

DokumentWofürWas darin stehtSprachen
1 — EntscheidungsnotizEntscheiden oder die Entscheidung vermittelnDie Empfehlung, ihre Grenze und drei Fragen für eine Beschaffungsentscheidung.EN DE
2 — Executive BriefLeitung und Architektur unterrichtenDie Zwecke der Standards, fünf architektonische Idealtypen, ihre minimalen kontrollierten Modellkonversionen, die Evidenzgrenze, fünf Beschaffungsfragen und die Bedingungen, unter denen die Empfehlung sich ändern würde.EN DE
3 — AssessmentDie gesamte Argumentation prüfenDie Herleitung von Regulierung, Architektur und Governance zu den Beschaffungsfolgen, danach der technische Vergleich von Speicherung, Abfrage, Terminologiebindung, Templates, FHIR-Questionnaires und OMOP. Mit Glossar.EN DE
4 — Evidence AnnexAussagen, Fälle und Quellen nachprüfenProdukt- und Umsetzungsevidenz für beide Standards, europäische und deutsche Fälle, Vergleichstabellen, Quellenkritik, das bewertete Quellenregister, das Verzeichnis der Primärartefakte und die Bibliografie.EN
5 — Technical Report: German FHIR Profile GovernanceDeutsche Profilierung und Konformität prüfenDie Profilfamilien und der Governance-Befund, ein geprüfter Korpus von 2.996 StructureDefinitions, Bindungs- und Ableitungsanalysen, Versionsführung, die Konformitätsbewertung und die Zählregeln.EN DE
6 — DesiderataFestlegen, welche Evidenz- und Governance-Arbeit folgen sollteVierundzwanzig prüfbare Forderungen an Standardorganisationen, Behörden, Beschaffende, Leistungserbringende, Anbieter und Forschungsförderung. Jede mit einer Bedingung, an der spätere Erfüllung gemessen werden kann.EN DE

Leserouten

  • Für eine Entscheidung: Dokument 1 lesen. Dokument 2 hinzunehmen, wo die Architekturoptionen, die Evidenzgrenzen oder die Beschaffungsfragen erklärt werden müssen.
  • Zur Absicherung: Dokument 3 für die Argumentation und das ausführliche Dokument 4 für die Fälle, die Quellenkritik und die Evidenzgrade. Das Assessment verweist auf den Annex, wo eine Aussage eine gesonderte Bewertung der Quelle verlangt.
  • Für die deutsche FHIR-Umsetzung und ihre Governance: Dokument 5 lesen. Es enthält den Korpus, die Zählregeln und den Prüfnachweis, auf denen die deutschen quantitativen Befunde ruhen.
  • Für Standardisierung, Forschung und Förderung: Dokument 6. Es überführt die festgestellten Lücken in prüfbare Forderungen und ist keine Beschaffungsempfehlung, sondern soll als Ansporn an die Fach-Communities verstanden sein, hier weitergehende Untersuchungen einzuleiten.

Wie die Dokumente zusammenhängen

Die Dokumente 1 und 2 fassen die Empfehlung zusammen. Dokument 3 leitet sie her. Dokument 4 prüft die Evidenzgrundlage und ihre Grenzen. Dokument 5 liefert die gesonderte technische Analyse hinter den deutschen Profilbefunden. Dokument 6 hält fest, was offen bleibt und welche Evidenz oder welche Governance-Änderung eine spätere Bewertung verändern könnte.

Die Dokumente ergänzen einander und sind nicht sechs eigenständige Fassungen derselben Aussage. Eine Zusammenfassung sollte nicht als sicherer gelesen werden, als Assessment und Evidenzanhang es hergeben.

Zitierung und Weitergabe

Das Set kann als Ganzes oder dokumentweise in Umlauf gebracht werden. Wer Zahlen, Zählungen oder Schlussfolgerungen zitiert, sollte Dokument, Release und Datum nennen, denn Evidenzgrundlage und gezählter Korpus können sich ändern.

Dokumente verschiedener Releases sollten nicht kombiniert werden, ohne Querverweise, Zahlen und Evidenzstichtage zu prüfen. Ein Unterschied zwischen zwei Releases kann überarbeitete Evidenz, geänderte Methode oder geänderten Geltungsbereich abbilden und nicht widerstreitende Schlussfolgerungen.

Zur Methode und zum Einsatz eines großen Sprachmodells

Literatursuche, Quellenzusammenstellung, Entwurfsarbeit sowie die Konsistenz- und Lesbarkeitsprüfung über die Fassungen dieses Satzes hinweg sind unter Mitwirkung eines großen Sprachmodells entstanden. Die redaktionelle Überarbeitung von Absatz- und Satzbau erfolgte nach Festlegung der Befunde und hat sie nicht verändert. Nicht die gesamte zitierte Literatur wurde vollständig gelesen: Für einen Teil war ein zusammenfassender Auszug die Arbeitsgrundlage, und Anhang G in Dokument 4 hält quellenweise fest, welche Grundlage jeweils gilt. Dokument 4 nennt außerdem die Grenzen dieser Methode vollständig, einschließlich dessen, was eine erneute Herleitung der Evidenzgrade belegen kann und was nicht. Die Bewertungsregel, ihre Anwendung, die Einordnung und die Schlussfolgerungen stammen vom Autor, ebenso die Verantwortung für verbleibende Fehler.

Transparenz. Der Autor ist Geschäftsführer von HL7 Deutschland, Senior Expert und Community Event Manager bei HL7 Europe sowie Mitglied der ART-DECOR Expert Group. Diese Rollen sind erheblich, weil dieses Assessment für den bestimmten Fall neuer Infrastruktur einen FHIR-nativen Standardweg empfiehlt. Die hier vorgelegte Bewertung ist seine persönliche fachliche Auffassung als Interoperabilitätsexperte und stellt keine offizielle Position von HL7 Deutschland oder HL7 Europe dar. HL7® und FHIR® sind eingetragene Marken von Health Level Seven International. openEHR wird von openEHR International gepflegt.

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